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AktualitätDer Betreiber dieser Website wird in angemessener Weise Anstrengungen unternehmen, damit diese Website aktuelle und genaue Informationen enthält. Er gibt aber keine Zusicherungen, Gewährleistungen oder Zusagen hinsichtlich der Richtigkeit, Gültigkeit oder Vollständigkeit der bereitgestellten – unverbindlichen – Informationen. Der Betreiber haftet daher nicht für Schäden, die sich daraus ergeben, dass Sie sich auf Informationen auf dieser Website verlassen haben.
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- Der Betreiber haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit dem Grunde nach. Bei leichter Fahrlässigkeit kommt eine Haftung nur in Betracht, wenn wesentliche, vertragliche Pflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Im Übrigen ist die Haftung – soweit zulässig – auf den vertragstypischen Schaden betragsmäßig begrenzt. Eine Haftung für Folgeschäden, namentlich für entgangenen Gewinn oder immaterielle Schäden, ist – soweit zulässig – ausgeschlossen. Für Ihre Datenverluste oder sonstige Schäden an Ihrer Hard- oder Software ist der Betreiber nicht verantwortlich. Der Betreiber haftet allerdings unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten der Beschäftigten, der gesetzlichen Vertreter und der Erfüllungsgehilfen des Betreibers und seiner Dienstleister entsprechend.
- Der Betreiber tritt nicht für Schäden ein, die sich aus dem Zugriff oder fehlenden Zugriff auf diese Website ergeben.
Ihre Verantwortung: Verbindliche Netiquette- Der Absender jeglicher Kommunikation an diese Website oder an den Betreiber ist für den Inhalt sowie die darin enthaltenen Informationen, einschließlich deren Richtigkeit und Genauigkeit, verantwortlich.
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Anwendbares RechtDiese Nutzungsbedingungen unterliegen – soweit zulässig – dem deutschen Recht.
UnwirksamkeitSollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Nutzungsbedingungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Parteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.