Hilfreiche Downloads, Links und Dokumente

Hier gibt es Informationen und Materialien, die bei verschiedenen Anliegen und Fragen weiterhelfen können. 

Bildungsplan & Bildungsverordnung

Die Bildungsverordnung und der Bildungsplan bilden die rechtliche Grundlagen für Ausbildung der Recyclistinnen und Recyclisten EFZ.

Bildungsbericht & Lerndokumentation

In der Bildungsverordnung, Abschnitt 7, ist festgehalten, dass die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner den Bildungsstand der lernenden Person – insbesondere gestützt auf die Lerndokumentation – festhält und mir ihr mindestens einmal pro Semester bespricht.

Die Mustervorlagen, welche Sie beim Erstellen des Berichtes unterstützen, finden Sie auf der Website von berufsbildung.ch

Vorlagen

Jugendschutz und Prävention

Artikel 4 Absatz 1 Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz vom 28. September 2007 (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5; SR 822.115) verbietet generell gefährliche Arbeiten für Jugendliche. Als gefährlich gelten alle Arbeiten, die ihrer Natur nach oder aufgrund der Umstände, unter denen sie verrichtet werden, die Gesundheit, die Ausbildung und die Sicherheit der Jugendlichen sowie deren physische und psychische Entwicklung beeinträchtigen können. In Abweichung von Artikel 4 Absatz 1 ArGV 5 können Lernende ab 15 Jahren entsprechend ihrem Ausbildungsstand für die im Anhang der Bildungsverordnung für Recyclistin EFZ / Recyclist EFZ aufgeführten gefährlichen Arbeiten herangezogen werden, sofern die begleitenden Massnahmen im Zusammenhang mit den Präventionsthemen vom Betrieb gemäss unten beigefügtem Anhang 2 der Bildungsverordnung der Recyclistinnen/Recyclisten EFZ eingehalten werden.

Anleitungen und Merkblätter

Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren

Die Ausführungsbestimmungen für das Qualifikationsverfahren für Lernende mit Ausbildungsbeginn ab August 2019.

"Es spielt keine Rolle, wo du heute stehst, entscheidend ist, welche Richtung du einschlägst."

Brian Tracy