Europäische Beziehungen
Die Europäische Zentralbank (EZB) übernahm am 1. Januar 1999 die Verantwortung für die einheitliche Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet. Die EZB ist ein integraler Bestandteil des institutionellen Rahmens der EU, allerdings verleiht ihr der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) einen Sonderstatus.
Dieser besteht insbesondere in ihrer vollkommenen Unabhängigkeit bei der Erfüllung ihres Mandats und ihrer Aufgaben. Daher unterliegt sie strengen Berichtspflichten gegenüber den Menschen in Europa und gegenüber ihren gewählten Vertretern.
Die EZB steht mit den übrigen Institutionen und Organen der EU aus unterschiedlichen wirtschaftlichen, funktionellen und rechtlichen Gründen im Austausch. Bei der Zusammenarbeit auf europäischer Ebene kommt die EZB ihren Aufgaben innerhalb des institutionellen Rahmens der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) der Europäischen Union nach.