Prüfungsausschüsse der Fakultät IV
Für die sechs Bachelor- und neun Masterstudiengänge der Fakultät IV gibt es jeweils einen Prüfungsausschuss, wobei für konsekutive Bachelor- und Masterstudiengänge ein gemeinsamer Prüfungsausschuss zuständig ist. Der Prüfungsausschuss setzt sich aus drei Hochschullehrer*innen, einer*einem Akademischen Mitarbeiter*in und einer*einem Studierenden zusammen, die aus dem Kreis der professoralen Mitglieder eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden wählen.
Der einzelne Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (AllgStuPO) der TU Berlin und der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) für den jeweiligen Studiengang eingehalten werden. Er befasst sich mit allen Prüfungsfragen, nicht mit Studienberatung. Bitte wenden Sie sich bei allgemeinen Fragen zu Ihrem Studiengang sowie zum Vorgehen bei Antragstellung an die Studienfachberatung.
Wichtige Kommunikationshinweise
Wenn Sie an der TU Berlin immatrikuliert sind, nutzen Sie für die E-Mail-Kommunikation mit uns bitte ausschließlich Ihre TU-E-Mail-Adresse. Wir werden in jedem Fall die Antwort auf Ihre Anfrage an Ihre TU-E-Mail-Adresse senden. Auskünfte an private Mailadressen werden nur in Ausnahmefällen erteilt (ausgenommen Sie haben keine TU-Mailadresse - z. B. Bewerber*innen). Sollten Sie eine Weiterleitung eingerichtet haben, geben Sie bitte Ihre TU-E-Mail-Adresse im CC Ihrer E-Mail an.
Bei E-Mail-Anfragen bitten wir Sie um folgende Angaben:
- Name (gern mit Ihrem Pronomen, damit wir Sie korrekt ansprechen können)
- Matrikel-Nr.
- Studiengang
- KURZE und möglichst präzise Beschreibung Ihres Anliegens
Die E-Mail-Adressen der einzelnen Prüfungsausschüsse finden Sie auf der Webseite des jeweiligen Prüfungsausschusses.
Bearbeitungszeiten beachten
Bitte senden Sie uns Ihre Anträge möglichst in einem PDF. Es können nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge bearbeitet werden! Bitte achten Sie darauf, dass Ihrem Antrag die notwendigen Nachweise beiliegen.
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen mit ausreichend Vorlaufzeit beim Prüfungsausschuss ein. Die Anträge werden i. d. R. einmal in der Woche bearbeitet. Besonders Fristverlängerungen und Anträge auf Nachteilsausgleich sind mit ausreichend zeitlichem Vorlauf zu stellen, spätestens jedoch zehn Werktage vor Ablauf der Frist, die verlängert werden soll, bzw. zehn Werktage, bevor ein Nachteilsausgleich in Kraft treten soll. Beachten Sie dabei bitte Feiertage und Urlaubs- oder Schließzeiten.
Die Unterlagen werden nach dem Genehmigungsverfahren im Prüfungsausschuss an das für Ihren Studiengang zuständige Prüfungsteam im Referat Prüfungen weitergeleitet, anerkannte Studien- und Prüfungsleistungen werden dann automatisch in Ihr QISPOS-Konto eingetragen. Sie erhalten in der Regel dazu keine Rückmeldung.
FAQs: Unsere Antworten auf Ihre Fragen
Nachstehend haben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen und weitere nützliche Informationen für Sie zusammengestellt. Diese werden kontinuierlich ergänzt. Vielleicht finden Sie dort schon die Antwort auf Ihre Frage. Sollte Ihnen auffallen, dass eine weitere wichtige Frage hier noch nicht aufgeführt ist, zögern Sie nicht und schreiben Sie diese bitte an studium-lehre(at)eecs.tu-berlin.de. Falls Sie Hilfe beim Ausfüllen von Formularen benötigen, wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung.
Welches Prüfungsteam im Referat Prüfungen ist für mich zuständig?
Es gibt fünf Prüfungsteams im Referat Prüfungen, die jeweils unterschiedliche Studiengänge bearbeiten und Sie persönlich (via Webex) oder telefonisch beraten. Durch Auswahl Ihres Studiengangs unter Ansprechpartner und Teams im Referat Prüfungen erfahren Sie, welches Team für Sie zuständig ist und wie Sie Kontakt aufnehmen können.
Modulprüfungen
Module werden studienbegleitend mit einer Modulprüfung abgeschlossen. Mit einer Modulprüfung wird festgestellt, in welchem Umfang die Studierenden die Lernergebnisse des Moduls erreicht haben.
Gemäß Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO) der TU Berlin werden die studienbegleitenden Modulprüfungen in Form von schriftlichen oder mündlichen Prüfungen, Portfolioprüfungen, Hausarbeiten oder Referaten erbracht. Die Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) Ihres Studiengangs kann darüber hinaus weitere Prüfungsformen vorsehen.
Modulprüfungen werden in der Regel bei der nächsten regulären Prüfungsmöglichkeit eines Moduls abgelegt. Die Anmeldung zu Prüfungen erfolgt online über das Moseskonto/MTS/Modulprüfungen, anderenfalls teilen Ihnen die Dozent*innen weitere Anmeldemöglichkeiten mit.
Bitte beachten Sie unbedingt die An- und Abmeldefristen! Eine angemeldete Prüfung muss beendet werden, sofern Sie nicht in der angegebenen Frist zurücktreten. Sollten Sie zu einer angemeldeten Prüfung nicht erscheinen oder keine Prüfungsleistungen einreichen, wird die Prüfung mit nicht bestanden bewertet bzw. die Prüfungsleistung nicht bepunktet.
Außerhalb der Abmeldefristen kann der Rücktritt von einer angemeldeten Prüfung aus wichtigem Grund erklärt werden (z. B. Krankheit). Der Rücktritt muss spätestens am Tag der Prüfung oder der ersten Prüfungsleistung der*dem Prüfer*in und dem für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsteam im Referat Prüfungen angezeigt werden. Rücktrittsgründe müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Tagen beim Referat Prüfungen nachgewiesen werden.
Nicht bestandene Modulprüfungen können grundsätzlich zwei Mal wiederholt werden. Durch Teilnahme an einer Studienfachberatung wird Ihnen zusätzlich ein vierter Prüfungsversuch gewährt (siehe "Studienfachberatung für zusätzlichen (4.) Prüfungsversuch"). Die Anmeldung zur zweiten und dritten Wiederholungsprüfung erfolgt persönlich beim Referat Prüfungen.
Ab dem 16.10.2022 gelten im ersten Fachsemester in Bachelorstudiengängen an der TU Berlin erstmals nicht bestandene Modulprüfungen als nicht unternommen (sogenannte Freiversuchsregelung, siehe Webseite des Referats Prüfungen: "Freiversuchsregelung"; vgl. § 70 Abs. 3 AllgStuPO). Die Wiederholung einer bestandenen Prüfung ist nicht zulässig.
Gegen Prüfungsbewertungen können Studierende nach Bekanntgabe der Prüfungsbewertung Gegenvorstellung erheben, um eine Überarbeitung und Abänderung der Prüfungsbewertung zu erreichen.
Detaillierte Informationen zu Prüfungsformen, An- und Abmeldungen, Rücktritten, Wiederholungen von Modulprüfungen sowie Bewertungen von Prüfungsleistungen finden Sie in der Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO) der TU Berlin.
Digitales Learning Agreement
Bitte wenden Sie sich mit Fragen zum Digitalen Learning Agreement an die Koordination Auslandsstudium.
Wo finde ich Informationen zu anerkannten Sprachnachweisen?
Als Zugangsvoraussetzung für die Masterstudiengänge an der Fakultät IV müssen Sie Englischkenntnisse der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER; Common European Framework of Reference for Languages, CEFR) nachweisen (Ausnahme: Computational Neuroscience).
Eine Aufstellung akzeptierter Sprachnachweise finden Sie auf der Übersichtsseite für alle Masterstudiengänge der Fakultät IV unter der Rubrik "Sprachnachweise für Masterstudiengänge der Fakultät IV".
Es werden ausschließlich die aufgeführten Sprachnachweise akzeptiert. Ausnahmen, die unter anderem während der strengen Corona-Beschränkungen gemacht wurden, gelten ab den Bewerbungsverfahren/Zulassungsverfahren zum Sommersemester 2022 nicht mehr.
Nachteilsausgleich
Für gleiche Chancen zur Teilhabe im Studium erhalten Studierende, die aus triftigen Gründen (z. B. Behinderung oder chronische Krankheit, Schwangerschaft oder Mutterschutz, Pflege und Betreuung naher Angehöriger) nicht in der Lage sind, eine Studien- oder Prüfungsleistung in der vorgesehenen Art und Weise zu erbringen, einen Nachteilsausgleich (§67 AllgStuPO).
Informationen (Beispiele, Musterantrag, Ablauf der Antragstellung u.v.m.) finden Sie auf der Webseite der Allgemeinen Studienberatung - Studieren mit Behinderungen und chronischen Krankheiten.
Ihren Antrag auf Nachteilsausgleich schicken Sie bitte mit den entsprechenden Nachweisen per E-Mail an den für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss, der dann über den Antrag entscheidet. Die Entscheidung über den Nachteilsausgleich wird Ihnen dann vom zuständigen Prüfungsteam übermittelt. Bitte informieren Sie dann rechtzeitig die jeweiligen Dozierenden der Veranstaltungen, über die angepassten Studien-und Prüfungsbedingungen.
Weitere Ansprechpartner*innen:
Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten
BAföG-Amt / Formblatt 5
Das BAföG-Amt fordert in der Regel einen Leistungsnachweis zum Ende des 4. Fachsemesters ab, ob Sie die von der Hochschule vorgegebenen Leistungspunkte (LP) erreicht haben.
Bei einem geordneten Studienverlauf ist die übliche Anzahl an Leistungspunkten wie folgt festgelegt:
- Nach dem 1. Semester 15 – 30 LP
- Nach dem 2. Semester 30 – 60 LP
- Nach dem 3. Semester 45 – 90 LP
- Nach dem 4. Semester 60 – 120 LP
- Nach dem 5. Semester 75 - 150 LP
- Nach dem 6. Semester 90 - 180 LP
Für eine positive Bestätigung benötigen Sie am Ende des 4. Fachsemesters mindestens 60 LP.
Wie gehen Sie vor?
Bitte schicken Sie Ihren aktuellen QISPOS-Auszug (Leistungsnachweis) und ggf. das Formblatt 5 per E-Mail (ausschließlich von Ihrer TU-E-Mailadresse) an den für Sie zuständigen Prüfungsausschuss. Das Formblatt 5 erhalten Sie über Ihr BAföG-Amt. Nach der Bearbeitung senden wir Ihnen die Unterlagen per E-Mail zurück.
Können Sie 60 LP auf Ihrem QISPOS-Auszug nachweisen?
Bitte schicken Sie Ihren aktuellen QISPOS-Auszug (Leistungsnachweis) per E-Mail an den zuständigen Prüfungsausschuss, Sie erhalten ihn dann mit der entsprechenden Bestätigung zurück.
Es können nur LP aus Modulprüfungen berücksichtigt werden, die bereits abgeschlossen wurden.
Sie können (noch) keine 60 LP auf Ihrem Studierendenkontoauszug nachweisen?
Sie haben die LP eigentlich schon erreicht, es hat nur noch keine Gutschrift im Studierendenkonto gegeben:
Sollten Prüfungsleistungen noch nicht Ihrem Studierendenkonto gutgeschrieben worden sein, so können Sie zwar durch weitere Bescheinigungen (Moses-Ausdruck, Bestätigung von der*dem Modulverantwortlichen etc.) ggf. erreichte LP nachweisen, um die Mindestpunktzahl nachweisen zu können, aber dafür ist dann die Einreichung von Formblatt 5 notwendig. Dieses muss dann von den BAföG-Beauftragten (professorale Mitglieder des Prüfungsauschusses) unterschrieben werden.
Sie haben die LP nicht erreicht?
Dann schicken Sie bitte Formblatt 5 sowie Ihren aktuellen QISPOS-Auszug an den zuständigen Prüfungsausschuss. Auf dem Formblatt wird dann vermerkt, wie vielen Semestern die tatsächlich erbrachten Leistungen wirklich entsprechen. Für eventuelle Verlängerungsmöglichkeiten des Leitungsnachweises kontaktieren Sie bittet das BAföG-Amt.
Mehrfachimmatrikulation
Dieser Bereich befindet sich noch im Aufbau und der Inhalt wird in den nächsten Tagen ergänzt.
Prüfungsformänderung
Sie können aus einem wichtigen Grund die im Modul angegebene Prüfungsform nicht absolvieren und möchten eine andere Prüfungsform für sich beantragen (z. B. von Klausur auf mündliche Prüfung wechseln). Dafür stellen Sie rechtzeitig einen Antrag auf Änderung der Prüfungsform bei Ihrem zuständigen Prüfungsausschuss.
Bitte beachten Sie, dass Sie den Antrag mit der Stellungnahme der*des Prüfers*in auf der Seite 2 des Antrages einreichen müssen. Das heißt, diese Stellungnahmen müssen Sie zuerst einholen und können erst danach den Antrag beim zuständigen Prüfungsausschuss einreichen!
Antrag auf Änderung der Prüfungsform / Application for Change of Type of Examination
Plagiate, Täuschung, Ordnungsverstoß
Versucht ein*e Kandidat*in, das Ergebnis einer Prüfungsleistung durch Täuschung oder Einwirken auf Prüfungsorgane zu beeinflussen, wird er*sie von dem*der Prüfer*in von dieser Prüfung ausgeschlossen. Die Prüfung wird in diesem Fall mit „nicht ausreichend“ oder „nicht bestanden“ bewertet und ist zu wiederholen.
Eine Täuschung oder ein Täuschungsversuch liegt insbesondere vor, wenn Quellen einschließlich Internetquellen unverändert oder abgewandelt wiedergegeben werden, wenn, insbesondere Quellen für Texte, Graphiken, Tabellen und Bilder nicht als solche kenntlich gemacht sind oder verwendet werden; das gilt auch, wenn eine schriftliche Arbeit für mehrere Studienleistungen oder Prüfungen verwendet wird. Auch die Verwendung nicht zugelassener Hilfsmittel und die Fälschung empirischer Daten sind als Täuschung zu werten.
Im Wiederholungsfall einer Täuschung kann der Prüfungsausschuss die zu prüfende Person von der Erbringung weiterer Prüfungsleistungen ausschließen, was zu einer Exmatrikulation führen kann.
Ausführliche Informationen zu Täuschung und Ordnungsverstößen finden Sie in der Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO).
Der Fakultätsrat der Fakultät IV hat am 27. Mai 2020 ein Merkblatt zum Umgang mit Plagiaten beschlossen (Beschluss FKR IV 1/12-20.05.2020).
Studienfachberatung für zusätzlichen (4.) Prüfungsversuch
Gemäß § 30 Abs. 4 BerlHG erhalten Studierende einen weiteren, über die Regelungen der AllgStuPO hinausgehenden Prüfungsversuch je Modul, wenn sie an einer Studienfachberatung teilgenommen haben. (Das gilt nicht für die Abschlussarbeit!) Das heißt, dass neben den bestehenden drei Versuchen, eine Modulprüfung erfolgreich abzulegen, ein weiterer (4.) Versuch hinzu kommen kann, wenn man sich einer Studienfachberatung unterzieht. Diese Studienfachberatung findet erst statt, wenn drei Prüfungen in einem Modul nicht bestanden wurden - Freiversuche werden dabei nicht mitgezählt.
Der Nachweis über die Studienfachberatung soll innerhalb von 6 Wochen nach nicht bestandenem dritten Modulprüfungsversuch beim für den Studiengang zuständigen Prüfungsteam im Referat Prüfungen eingehen. Bei Terminschwierigkeiten genügt im Ausnahmefall innerhalb der Frist die Mitteilung über eine Terminvereinbarung. Wird die Beratung nicht innerhalb von 6 Wochen nachgewiesen oder der innerhalb von 6 Wochen nachgewiesene Termin nicht wahrgenommen, erlischt der Anspruch auf einen weiteren Prüfungsversuch. Das Modul gilt dann als endgültig nicht bestanden.
Bis zur Ausgestaltung dieser Vorgabe in der AllgStuPO der TU Berlin erfolgt die Studienfachberatung für diesen zusätzlichen Prüfungsversuch übergangsweise durch das Referat Studium und Lehre.
Um den Studienfachberatungstermin erfolgreich durchzuführen und abzuschließen, beachten Sie bitte Folgendes:
- Bitte senden Sie das ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Formular, eine vollständige aktuelle Leistungsübersicht (QISPOS-Auszug) sowie einen Nachweis, aus dem der nicht bestandene 3. Prüfungsversuch hervorgeht, vor dem Beratungstermin per E-Mail an das Referat für Studium und Lehre: studium-lehre#at#eecs.tu-berlin.de.
- Bitte legen Sie im vereinbarten Beratungstermin nachvollziehbar dar, wie Sie den weiteren Verlauf Ihres Studiums bis zum Abschluss planen.
Wichtige Hinweise
Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser Beratung nicht um eine inhaltliche oder modulspezifische Prüfungsberatung handelt, sondern um eine allgemeine Studienfachberatung gemäß BerlHG. Für eine prüfungsspezifische Beratung müssten Sie zusätzlich die*den Prüfer*in aufsuchen, wobei ein Gespräch mit der*dem Prüfer*in nicht die geforderte Studienfachberatung gemäß BerlHG ersetzt!
Nach dem Studienfachberatungsgespräch wird von uns auf dem Formular bestätigt, dass dieses stattgefunden hat. Bitte beachten Sie, dass ohne diese Bestätigung der zusätzliche 4. Prüfungsversuch nicht angetreten werden darf. Die Bestätigung ist dem zuständigen Prüfungsteam im Referat Prüfungen und auch der*dem Prüfer*in vorzulegen.
Ausnahmen vom Modulkatalog / Fächerkatalog (nur bestimmte StuPOen!)
Bitte achten Sie darauf, ob Ihre Studien- und Prüfungsordnung diese Möglichkeit vorsieht.
ECTS-Ranking
Das ECTS-Ranking stellt eine Einordnung der in Ihrem Studienabschluss erzielten Gesamtnote dar. Dieses wird in der Regel auf Basis der Gesamtnoten der Absolvent*inen der zwei vorausgegangenen Abschlussjahrgänge erstellt. Grundlage für die Berechnung des Rankings im Sommersemester 2018 sind demnach die Gesamtnoten der Absolvent*innen vom Sommersemester 2016 bis einschließlich Wintersemester 2017/2018.
Hier finden Sie für diverse Studiengänge das ECTS-Ranking. Sofern Ihr Studiengang mit dem entsprechenden Abschluss nicht aufgeführt ist, nutzen Sie bitte das auf dieser Seite vorhandene Kontaktformular. Befinden Sie sich noch im Studium, ist eine Erstellung eines ECTS-Rankings oder vergleichbaren Notengrenzen-Gradings nicht möglich. Nutzen Sie daher bitte zur Einordnung Ihrer vorläufigen Durchschnittsnote das letztmögliche verfügbare ECTS-Ranking.
Mastereinschreibung unter Widerrufsvorbehalt
Studierende, die sich vor Abschluss des Bachelorstudiums bereits in den Master einschreiben möchten, beachten bitte die Hinweise des Studierendensekretariats zur Einschreibung unter Widerrufsvorbehalt.
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
...die an einer anderen Universität im In- oder Ausland erbracht wurden
Zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen reichen Sie bitte das Formular „Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen“ ein. Der Antrag besteht aus den Teilen A und B. Bitte beachten Sie folgende Hinweise, wann welcher Teil einzureichen ist. Der Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen inkl. der notwendigen Nachweise (Leistungsübersicht, Transcript oft Records; Abschlusszeugnis mit Fächer- und Notenübersicht) ist schriftlich an den für den Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss zu richten. Bitte vergessen Sie nicht, den Antrag zu unterschreiben.
a) Wollen Sie sich auf einen Studienplatz bewerben, füllen Sie die Teile A und B aus.
Sie möchten sich um einen Studienplatz bewerben und sich gleichzeitig dafür Leistungen aus einem vorhergehenden Studium anerkennen lassen? Bitte reichen Sie den ausgefüllten Antrag Teil A und Teil B beim zuständigen Prüfungsausschuss ein. Bitte legen Sie zur Einstufung eine Leistungsübersicht Ihres bisherigen Studiums bei. Ansonsten kann der Antrag nicht von uns bearbeitet werden! Danach müssen Sie den von uns vervollständigten und bestätigten Antrag Teil A Ihren Studienplatzbewerbungsunterlagen beilegen bzw. in tuPORT hochladen. Teil B wird an das zuständige Team im Referat Prüfungen weitergeleitet, anerkannte Leistungen werden dann im Notenverbuchungssystem QISPOS eingetragen.
b) Sind Sie schon an der TU Berlin immatrikuliert, benötigen Sie lediglich das Formular Teil B.
In Teil B sollen nur Leistungen angegeben werden, die Sie für Ihr Studium anerkennen lassen möchten. Die Äquivalenz Ihrer außerhalb der TU Berlin erbrachten Leistungen zu einem TU-Modul muss im Pflicht- und Wahlpflichtbereich auf dem Formular jeweils durch eine*n Fachprofessor*in bestätigt werden. Im Wahlbereich kann prinzipiell jeder Kurs anerkannt werden, der an einer anerkannten Hochschule im In- oder Ausland erbracht wurde.
Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil A)
Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil B)
Hinweise: Die PDF-Datei "Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil A)" richtet sich ausschließlich an Bewerber*innen. Die PDF-Datei "Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil B)" kann in manchen PDF-Readern nicht korrekt angezeigt werden. In diesem Fall muss man die Datei erst herunterladen und kann sie dann öffnen. Auch in der Vorschau des Windows-Dateimanagers erscheint nur eine Warnmeldung, trotzdem lässt sich das PDF normal öffnen.
...die einem vorherigen Studium an der TU Berlin erbracht wurden
Dieser Bereich befindet sich noch im Aufbau und der Inhalt wird in den nächsten Tagen ergänzt.
...für einen Masterstudiengang, die im TU-Bachelorstudium außerhalb des eigenen Curriculums erbracht wurden (Zusatzmodule)
Dieser Bereich befindet sich noch im Aufbau und der Inhalt wird in den nächsten Tagen ergänzt.
...im Wahlbereich
Die Leistungen wurden in Deutschland erbracht:
- diese können direkt von Ihrem zuständigen Prüfungsteam anerkannt werden (ein Antrag über den Prüfungsausschuss ist nicht notwendig), Ausnahme: wenn die Leistung für den Master anerkannt werden soll und diese im Bachelor erbracht wurde, der Zugangsvoraussetzung für den Master war
Die Leistungen wurden außerhalb von Deutschland erbracht:
- Antrag gemäß Angaben ausfüllen
- ausgefüllten Antrag mit o. g. Unterlagen per E-Mail beim Prüfungsausschuss einreichen
- Stellungnahme der Fachprofessorin / des Fachprofessors nicht notwendig
Fragen zu Abschlussarbeiten
Ich möchte eine Abschlussarbeit schreiben. Was muss ich dabei beachten?
Für eine Abschlussarbeit benötigen Sie ein Thema und zwei Gutachter*innen. Einige Fachgebiete bieten Themen zur Auswahl an, die sie auf deren Webauftritt finden können. Sie können aber auch ein eigenes Thema vorschlagen.
Sobald Sie sich mit der*dem ersten Gutachter auf ein Thema geeinigt haben, wenden Sie sich bitte an ihr zuständiges Prüfungsteam zur Anmeldung der Abschlussarbeit. Den*die zweite*n Gutachter*in können Sie vorschlagen, oder von der*dem erste*n Gutachter*in nominieren lassen.
Antrag auf Fristverlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit
Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit für die Studiengänge
- Informatik / Computer Science (Informatik) und
- Wirtschaftsinformatik / Information Systems Management (Wirtschaftsinformatik)
Antragsformular (Deutsch)
Antrag auf Fristverlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit für die Studiengänge
- Elektrotechnik
- Technische Informatik / Computer Engineering
- Automotive Systems
- Medieninformatik
- ICT Innovation
Antragsformular (Deutsch)
Antrag auf Fristverlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit für die englischsprachigen Studiengänge
- Computer Science (Informatik)
- Information Systems (Management)
- ICT Innovation
Antragsformular / Application Form (Englisch/English)
Abschlussarbeiten außerhalb der Fakultät für Elektrotechnik und Informatik
Es ist möglich, eine Abschlussarbeit an der TU Berlin anzumelden und an anderen Fakultäten oder Universitäten zu schreiben. Voraussetzung ist, dass mindestens eine*r der Gutachter*innen Professor*in an der Fakultät für Elektrotechnik und Informatik oder wenigstens bestellte*r Prüfer*in für Ihren Studiengang ist. Die andere Person kann von einer beliebigen Einrichtung sein, solange sie die Lehrbefugnis an Hochschulen (Venia Legendi) besitzt.
Falls sie eine solche Abschlussarbeit planen, wenden Sie sich bitte an ein passendes Fachgebiet und fragen Sie an, ob man dort bereit ist, das Erst- oder Zweitgutachten für Ihre Abschlussarbeit zu erstellen.
Anerkennung von Abschlussarbeiten anderer Hochschulen
Die Anerkennung von Abschlussarbeiten, die an an anderen Hochschulen geschrieben und bewertet wurden ist im Regelfall nur dann möglich, wenn das im Studium ausdrücklich vorgesehen ist, z.B. im Rahmen von Dual-Degree-Studiengängen oder Doppelabschlussabkommen.
Eine Anerkennung in allen anderen Fällen, z.B. über Austauschprogramme wie Erasmus oder bei Hochschulwechsel, ist nach § 61 Abs. 3 Satz 2 AllgStuPO nur ausnahmsweise möglich. Das Vorliegen einer solchen Ausnahme können Sie mit dem zuständigen Prüfungsausschuss klären.
Ich finde kein Thema/keine*n Gutachter*in für meine Abschlussarbeit. Was kann ich tun?
Falls Sie Schwierigkeiten haben, ein Thema oder ein Fachgebiet für die Betreuung Ihrer Abschlussarbeit zu finden, dann ist es zunächst wichtig, dass Sie alle Ihre Bemühungen dazu genau dokumentieren.
Bitte besuchen Sie die Seite zu Abschlussarbeiten an der Fakultät IV und die Abschlussarbeitenbörse.
Nutzen Sie die Angebote und Veranstaltungen des Mentorings zu Abschlussarbeiten an der Fakultät IV, insbesondere den Guide zum Anfragen einer Abschlussarbeit. Die Studienfachberatung kann Ihnen auch dabei helfen, zu Ihrem gewünschten Thema bzw. bisherigen Studienverlauf geeignete Fachgebiete oder Ansprechpartner*innen zu nennen.
Andere Fakultäten bieten ebenfalls Abschlussarbeiten an, die von Studierenden an der Fakultät IV geschrieben werden können, unter Beachtung obiger Hinweise zu Abschlussarbeiten außerhalb der Fakultät IV.
Falls alle Ihre Bemühungen erfolglos bleiben, wenden Sie sich an das Büro der Prüfungsausschüsse, wo man Ihnen ein Fachgebiet/Thema (nach Verfügbarkeit) vermitteln kann. Hierbei ist wichtig, dass der Prüfungsausschuss an Hand Ihrer Dokumentation nachvollziehen kann, dass Sie bereits alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, eine Abschlussarbeit zu finden.