Bezirk Eschwege
Der Bezirk Eschwege war zwischen 1848 und 1851 ein Bezirk, also Teil der mittleren Verwaltungsebene im Kurfürstentum Hessen mit Sitz in Eschwege.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Mit dem „Gesetz, die Bildung neuer Verwaltungsbezirke und die Einführung von Bezirksräten betreffend“ vom 31. Oktober 1848 und der entsprechende Verordnung vom 22. Dezember 1848[1], die zum 1. Februar 1849 wirksam wurden, wurden die bisherigen vier Provinzen aufgelöst und neun Bezirke eingerichtet. Aus der bisherigen Provinz Niederhessen wurden verschiedene Bezirke, darunter der Bezirk Eschwege gebildet. Diese Änderung war eine Folge der Märzrevolution.
Die neue Verwaltungsstruktur wurde bereits nach kurzer Zeit aufgelöst, nachdem sich die Reaktion durchgesetzt hatte. Mit der Verordnung und dem „provisorischen“ „Gesetz, die Umbildung der inneren Landesverwaltung und die Vollziehungsgewalt der Verwaltungsbehörden sowie der Bezirksräte betreffend“, vom 7. Juli 1851[2] wurde die alte Ordnung wieder hergestellt.
Gebiet und Verwaltung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Bezirk setzte sich aus den Verwaltungsämtern Eschwege und Witzenhausen zusammen. Diese Verwaltungsämter entsprachen den bisherigen Kreisen gleichen Namens. Damit umfasste der Bezirk Eschwege die Gerichtsbezirke folgender Gerichte:
- Justizamt Eschwege I
- Justizamt Eschwege II
- Justizamt Abterode
- Justizamt Bischhausen
- Justizamt Netra
- Justizamt Wanfried
- Justizamt Witzenhausen
- Justizamt Allendorf
- Justizamt Großalmerode und
- Justizamt Lichtenau
An der Spitze der Bezirksverwaltung stand ein Bezirksdirektor:
- 1848–1850: Otto Heinrich Julius Leopold Vollmar
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Thomas Klein: Band 11: Hessen-Nassau, der Reihe: Walther Hubatsch: Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815–1945. 1979, ISBN 3-87969-126-6, S. 62.