Liste der Bodendenkmäler in Gädheim
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Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der unterfränkischen Gemeinde Gädheim zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1] Diese Liste gibt den Fortschreibungsstand vom 3. Juli 2018 wieder und enthält fünf Bodendenkmäler.
Bodendenkmäler nach Gemarkung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Gädheim
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Lage | Objekt | Akten-Nr. | Bild |
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Dorfstraße 24 (Standort) |
Untertägige Bauteile der neuzeitlichen St.-Mariä-Himmelfahrt-Kirche (Baudenkmal D-6-74-139-3), Fundamente mittelalterlicher Vorgängerbauten und Körpergräber des Mittelalters und der Neuzeit | D-6-5928-0067 | |
Acker südlich der Auffahrt auf die B303 Richtung Coburg (Standort) |
Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung | D-6-5927-0136 | |
Acker südwestlich des Dorfes nahe dem Main (Standort) |
Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung | D-6-5928-0026 |
Greßhausen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Lage | Objekt | Akten-Nr. | Bild |
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Kirchgasse 4 (Standort) |
Fundamente eines spätmittelalterlichen Vorgängerbaus der 1823 erbauten Wallfahrtskirche St. Jakob und „Maria vom Sieg“ (Baudenkmal D-6-74-139-8) | D-6-5928-0069 |
Ottendorf
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Lage | Objekt | Akten-Nr. | Bild |
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Lindenplatz 4 (Standort) |
Untertägige Bauteile der spätmittelalterlichen bis neuzeitlichen St.-Jodok-Kirche (Baudenkmal D-6-74-139-22), Fundamente eines hochmittelalterlichen Vorgängerbaus sowie Körpergräber des Mittelalters und der Neuzeit | D-6-5928-0071 |
Anmerkungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Denis André Chevalley: Unterfranken. Hrsg.: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (= Denkmäler in Bayern. Band VI). Oldenbourg, München 1985, ISBN 3-486-52397-X.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Commons: Bau- und Bodendenkmäler in Gädheim – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
- Denkmalliste für Gädheim (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
- Bayerischer Denkmal-Atlas (kartographische Darstellung der bayerischen Bau- und Bodendenkmäler durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD))