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Rechtlicher Hinweis

Haftungsausschluss

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Datenschutz
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Verwendung des EU-Emblems durch Dritte

Die Grundsätze der Verwendung des EU-Emblems durch Dritte sind in einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Europarat niedergelegt. Diese Vereinbarung wurde am 8.9.2012 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (2012/C 271/04).

Gemäß dieser Vereinbarung ist die Verwendung des EU-Emblems und/oder eines seiner Elemente durch natürliche oder juristische Personen erlaubt, es sei denn

(a) die Verwendung führt zu dem Eindruck oder der Annahme, dass es eine Verbindung zwischen dem Nutzer und den Organen, Einrichtungen, Ämtern, Agenturen oder Institutionen der Europäischen Union oder des Europarates gibt, ohne dass eine solche Verbindung tatsächlich besteht,

(b) die Verwendung verleitet die Öffentlichkeit zu der Annahme, dass der Nutzer Unterstützung, Billigung oder Zustimmung seitens der Organe, Einrichtungen, Ämter, Agenturen oder Institutionen der Europäischen Union oder des Europarates erfährt, obwohl dies nicht der Fall ist,

(c) das Emblem wird für Maßnahmen oder Ziele verwendet, die im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Europäischen Union oder des Europarates stehen, oder die Verwendung ist aus sonstigen Gründen rechtswidrig.

Wenn die Verwendung des EU-Emblems diese Voraussetzungen erfüllt, muss keine schriftliche Genehmigung beantragt werden.

Die Eintragung des EU-Emblems oder einer heraldischen Nachahmung als Warenzeichen oder als ein sonstiges geistiges Eigentumsrecht ist nicht möglich.

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Weitere Informationen zum EU-Emblem

Für Informationen zum visuellen und grafischen Aspekt des EU-Emblems wenden Sie sich bitte an COMM-VISUAL-IDENTITYatec [dot] europa [dot] eu (COMM-VISUAL-IDENTITY[at]ec[dot]europa[dot]eu).

Für rechtliche Informationen im Zusammenhang mit der Verwendung des EU-Emblems oder einer Markeneintragung/-anmeldung unter Verwendung von Elementen des EU-Emblems wenden Sie sich bitte an EC-EU-EMBLEMatec [dot] europa [dot] eu (EC-EU-EMBLEM[at]ec[dot]europa[dot]eu).